Windkraftanlagen in Wäldern? Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) sagt: „Nein!“
Die Nutzung der Windenergie nahm seit Anfang 1990 in Deutschland einen enormen Aufschwung.
Heute zählt unser Land zu den weltweit führenden Stromproduzenten aus Windenergie. Die technische Weiterentwicklung der Windenergieanlagen (WEA), insbesondere die Steigerung der Nabenhöhen auf deutlich über 100 m, hat dazu geführt, dass Windströmungen in höheren Luftschichten und sogar über Wäldern „rentabel“ genutzt werden können.
Zahlreiche kommunale und private Waldbesitzer sehen sich mit Forderungen nach Anlagenstandorten im Wald konfrontiert oder versuchen, auf diese Weise neue Geschäftsfelder für ihren Forstbetrieb zu erschließen.
Die SDW hält die Nutzung der Windenergie als eine Form der erneuerbaren Energien für einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von CO2-Emissionen. Gleichwohl sieht der Verband die Standorte für WEA im Wesentlichen außerhalb des Waldes, nicht zuletzt auch deshalb, weil der nachhaltig genutzte Wald selbst eine CO2-Senke darstellt und weil er gleichzeitig eine Vielzahl von landeskulturellen und sozialen Aufgaben (Erholungsvorsorge) zu erfüllen hat.
Die Errichtung von WEA im Wald sollte immer als Einzelfall geprüft werden und erst dann erfolgen, wenn es keine anderen Möglichkeiten auf anderen Flächen einer Region gibt. Beim Abwägungsprozess muss der Bewaldungsprozent der Region berücksichtigt werden. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild sollen möglichst ausgeschlossen werden.
Beim Flächenbedarf ist neben der Anlage auch der Bedarf für die Zu- und Abwegung zu berücksichtigen.
Schon jetzt stimmen Stromangebot und Leitungsverteilung nicht überein. Laut Prof. Dr. Harald Schwarz von der TU Cottbus mussten 2010 an mehr als 150 Tagen die Windstromeinspeisung gedrosselt oder abgeschaltet werden, um einen Netzzusammenbruch zu vermeiden. Deshalb sieht die SDW den weiteren Ausbau von WEA kritisch, solange nicht Speicher- und Netzprobleme gelöst sind. Insbesondere bei folgenden Kriterien verbietet sich eine Antragstellung von vornherein:
- Wenn der Schutzzweck und die rechtlichen Rahmenbedingungen dagegen sprechen.
- Wenn der Erholungswert des Waldes dadurch zu stark beeinträchtigt ist.
- Wenn Brut- und Jagdgebiete geschützter Tierarten gefährdet sind.
- Wenn die WEA in Vogelzuggebieten liegen.
Das Kulturgut Wald darf nicht zur Flächenreserve für eine weitere Verspargelung des Landes fehlgenutzt werden.
Ralf Geisthardt MdL
Landesvorsitzender der SDW Sachsen-Anhalt |